Festlegung der Vertragslaufzeit bei Versicherungen

In vielen Fällen gibt es 10 % Nachlass auf die Prämie, wenn sich der Versicherungsnehmer auf 3 Jahre festlegt. Das lohnt sich auf jeden Fall.

Dabei sollten Sie wissen, dass beide Seiten, also der Versicherungsnehmer genauso wie die Versicherungsgesellschaft, nach einem regulierten Schadenfall innerhalb der 3-Jahresfrist trotzdem kündigen können. 


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Für die richtige Zuordnung klicken Sie hier auf Kontaktdaten und geben in das Bemerkungsfeld folgende Daten ein:

  • Welche Versicherung wurde abgeschlossen?
  • Wer ist der Versicherungsnehmer?

Verbrauchertipp - im Schadenfall hilft Ihnen ein Versicherungsmakler

Wussten Sie, dass in Ihrem Versicherungsbeitrag die Bezahlung der Leistungen eines Versicherungsmaklers enthalten ist? Dabei ist es nicht wichtig, ob der Versicherungsvertrag von einem Versicherungsvertreter oder einem Versicherungsmakler abgeschlossen wurde.

Nutzen Sie also immer diese Möglichkeit, nicht erst im Schadenfall. Geben Sie einem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens ein Mandat. Nur der Makler kann prüfen, ob Sie eventuell unterversichert oder doppelt versichert sind. Er kann, ganz gleich welche Versicherungsgesellschaft betroffen ist, für Sie tätig werden. So kann es ja sein, dass Sie bei verschiedenen Gesellschaften versichert sind.

Beispiel:
Sie hatten einen Unfall mit Verletzungen. Dieser wird der Versicherungsgesellschaft angezeigt. Meist wird vergessen einen Dauerschaden innerhalb der gesetzten Frist anzuzeigen, so dass die Versicherungsleistung verfällt. Hier kann ein Makler hilfreich sein. Er zeigt bereits mit der Schadenmeldung einen Dauerschaden rein vorsorglich form- und fristwahrend an.

Gibt es eine dritte Person, die den Unfall verursacht hat (KFZ Auffahrunfall), so muss ein Schmerzensgeld gemäß Tabelle gefordert werden (z.B. bei Halswirbelsäule-Syndrom). Gerne wird die merkantile Wertminderung des beim Unfall beteiligten Fahrzeuges nicht berücksichtigt. 


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