Auswahl der Selbstbeteiligung bei Versicherungen


Die Versicherungsgesellschaft belohnt Versicherungsnehmer mit hohen Prämiennachlässen, wenn Selbstbeteiligungen für den Schadenfall vereinbart werden. Hier spart sich die Gesellschaft den hohen Verwaltungsaufwand bei Kleinschäden. 

Die Versicherungsgesellschaft gibt diese Ersparnis an den Versicherungsnehmer weiter. Oft ist es so, dass die Summe der Prämienersparnisse bereits nach 3-5 Jahren die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung im Schadenfall übertrifft. 

Beispiel: 

In der Gebäudeversicherung wurde eine Selbstbeteiligung für Leitungswasserschäden in Höhe von 250 € festgelegt. Die Prämienersparnis für diese Vereinbarung der Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro laufendes Jahr. 

Die Summe der gesparten Beiträge ergibt im 3. Jahr 300 €. Leitungswasserschaden nach dem 3. Jahr in Höhe von 5.000 €. Regulierung durch die Versicherung 4750 € (5.000 € abzüglich 250 €). 

Damit hat der Versicherungsnehmer 50 € Vorteil. 


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