Auswahl der Selbstbeteiligung bei Versicherungen
Die
Versicherungsgesellschaft belohnt Versicherungsnehmer mit hohen
Prämiennachlässen, wenn Selbstbeteiligungen für den Schadenfall
vereinbart werden. Hier spart sich die Gesellschaft den hohen
Verwaltungsaufwand bei Kleinschäden.
Die Versicherungsgesellschaft gibt
diese Ersparnis an den Versicherungsnehmer weiter. Oft ist es so, dass
die Summe der Prämienersparnisse bereits nach 3-5 Jahren die Höhe einer
eventuellen Selbstbeteiligung im Schadenfall übertrifft.
Beispiel:
In
der
Gebäudeversicherung wurde eine Selbstbeteiligung für
Leitungswasserschäden in Höhe von 250 € festgelegt. Die Prämienersparnis
für diese Vereinbarung der Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro
laufendes Jahr.
Die Summe der gesparten Beiträge ergibt im 3. Jahr 300
€. Leitungswasserschaden nach dem 3. Jahr in Höhe von 5.000 €. Regulierung durch die Versicherung 4750 € (5.000 € abzüglich 250 €).
Damit hat der Versicherungsnehmer 50 € Vorteil.
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