Der Unterschied zwischen Vertreter und Makler
Nicht
jeder kennt den Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und
Versicherungsmakler. Der Makler arbeitet nach
§ 93 HGB als Handelsmakler
und Sachwalter des Versicherungsnehmers.
Der Versicherungsmakler erhält
ein Mandat vom Versicherungsnehmer. Der Versicherungsvertreter nach
§
84 HGB tritt als Erfüllungsgehilfe seiner Versicherungsgesellschaft auf. Er ist gebundener Handelsvertreter einer bestimmten
Versicherungsgesellschaft.
Beispiel im Schadenfall:
Großbrand
auf einem Vierseiten-Bauernhof. Der Gutachter der
Versicherungsgesellschaft ist vor Ort und bedeutet dem
Versicherungsnehmer, dass er bei Abschluss des Vertrages falsche Angaben
gemacht hätte und deshalb keine Leistung erhält.
Der
Versicherungsmakler erschien ebenfalls zum Termin und konnte belegen,
dass der Versicherungsvertrag korrekt abgeschlossen worden ist. Die
Gesellschaft zahlte 70.000 DM.
Wäre an
dieser Stelle ein Versicherungsvertreter vor Ort gewesen, so hätte
dieser im Sinne seines Auftraggebers, nämlich der
Versicherungsgesellschaft, handeln müssen. Möglicherweise hätte der
Versicherungsnehmer gar nichts bekommen.
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