Der Unterschied zwischen Vertreter und Makler


Nicht jeder kennt den Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Der Makler arbeitet nach § 93 HGB als Handelsmakler und Sachwalter des Versicherungsnehmers. 

Der Versicherungsmakler erhält ein Mandat vom Versicherungsnehmer. Der Versicherungsvertreter nach § 84 HGB tritt als Erfüllungsgehilfe seiner Versicherungsgesellschaft auf. Er ist gebundener Handelsvertreter einer bestimmten Versicherungsgesellschaft. 

Beispiel im Schadenfall:

Großbrand auf einem Vierseiten-Bauernhof. Der Gutachter der Versicherungsgesellschaft ist vor Ort und bedeutet dem Versicherungsnehmer, dass er bei Abschluss des Vertrages falsche Angaben gemacht hätte und deshalb keine Leistung erhält. 

Der Versicherungsmakler erschien ebenfalls zum Termin und konnte belegen, dass der Versicherungsvertrag korrekt abgeschlossen worden ist. Die Gesellschaft zahlte 70.000 DM. 

Wäre an dieser Stelle ein Versicherungsvertreter vor Ort gewesen, so hätte dieser im Sinne seines Auftraggebers, nämlich der Versicherungsgesellschaft, handeln müssen. Möglicherweise hätte der Versicherungsnehmer gar nichts bekommen.
 


Keine Rechtsberatung




Zurück