Im Schadenfall hilft Ihnen ein Versicherungsmakler


Wussten Sie, dass in Ihrem Versicherungsbeitrag die Bezahlung der Leistungen eines Versicherungsmaklers enthalten ist? Dabei ist es nicht wichtig, ob der Versicherungsvertrag von einem Versicherungsvertreter oder einem Versicherungsmakler abgeschlossen wurde. Nutzen Sie also immer diese Möglichkeit, nicht erst im Schadenfall. 

Geben Sie einem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens ein Mandat. Nur der Makler kann prüfen, ob Sie eventuell unterversichert oder doppelt versichert sind. Er kann, ganz gleich welche Versicherungsgesellschaft betroffen ist, für Sie tätig werden. 

So kann es ja sein, dass Sie bei verschiedenen Gesellschaften versichert sind. 

Beispiel:

Sie hatten einen Unfall mit Verletzungen. Dieser wird der Versicherungsgesellschaft angezeigt. Meist wird vergessen einen Dauerschaden innerhalb der gesetzten Frist anzuzeigen, so dass die Versicherungsleistung verfällt. Hier kann ein Makler hilfreich sein. 

Er zeigt bereits mit der Schadenmeldung einen Dauerschaden rein vorsorglich form- und fristwahrend an. Gibt es eine dritte Person, die den Unfall verursacht hat (KFZ Auffahrunfall), so muss ein Schmerzensgeld gemäß Tabelle gefordert werden 
(z.B. bei Halswirbelsäule-Syndrom). 

Gerne wird die merkantile Wertminderung des beim Unfall beteiligten Fahrzeuges nicht berücksichtigt. 


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