Haftpflichtansprüche abwehren


Stellen Sie sich vor Ihnen flattert ein Rechtsanwaltsschreiben ins Haus, welches eine größere Geldforderung als Schadenersatz im Namen eines vermeintlich Geschädigten einfordert. Sie halten diese Forderung für ungerechtfertigt. 

Um diese ungerechtfertigte Forderung abzuwehren muss nun wiederum ein Rechtsanwalt beauftragt werden. In der Regel ist es so, dass Sie selbst die Rechtsanwaltskosten übernehmen müssen, sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Dazu sollten Sie folgendes wissen: 

Die Haftpflichtversicherung (die Sie hoffentlich haben) hat eine Rechtsschutzfunktion zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. 

Das heißt, den Rechtsanwalt muss in der Regel die Haftpflichtversicherungsgesellschaft beauftragen und auch bezahlen. Diese Abwehrkosten sind oft nicht unerheblich. Deshalb wird dieser Punkt von den Haftpflichtversicherern oft anders gesehen. 

Nehmen Sie die Hilfe eines Maklers, der die Versicherungsbedingungen lesen und in Ihrem Sinne interpretieren kann, in Anspruch. 


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