KFZ Versicherungsschaden


Die einfachste Möglichkeit ist die Abtretung der Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft an die Werkstatt. Die Werkstatt wird den vorgegebenen Kostenrahmen für sich selbst voll ausschöpfen.

Eine andere Möglichkeit wäre dem Versicherer das Angebot einer Markenwerkstatt vorzulegen und um Erstattung zu bitten. Dabei wird die Mehrwertsteuer vom Versicherer einbehalten. Dennoch kann für den Versicherten eine Kostenersparnis entstehen, die er behalten darf. 

In diesem Fall wird das Fahrzeug bei einer freien Werkstatt, die in der Regel viel billiger ist, repariert. Mittlerweile verlangen Markenwerkstätten eine Gebühr für die Erstellung eines Kostenvoranschlages. Diese Vorgehensweise ist natürlich nicht möglich, wenn Sie eine Werkstattbindung mit dem Versicherer vereinbart haben.



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