Soll ich eine Erbschaft ausschlagen?


Es kann sehr sinnvoll sein ein Erbe, welches nicht überschaubar ist, auszuschlagen. Warum? 

Man erbt nicht nur positives und im Erbgut kann eine Haftungsfalle lauern. Stellen Sie sich vor, der Erblasser war Bauplaner o. ä. Zu Lebzeiten war er durch eine Berufshaftpflicht Versicherung vor Haftungsansprüchen geschützt, ggf. half auch die Gesellschaftsform der GmbH. 

Nach dem Tod oder bereits mit Aufgabe der Firma erlischt normalerweise der Versicherungsschutz. Es könnte also bis zu 30 Jahre später noch ein Anspruch auf Schadenersatzzahlungen entstehen. Das könnte z. B. auf Grund eines Planungsfehlers ein einstürzendes Bauwerk sein. Die Leistungssumme ist nach oben nicht begrenzt. 

Prüfen Sie also ob die Versicherung eine Nachhaftung beinhaltet, die ausdrücklich auch die Erben schützt. Vereinbaren Sie ggf. nachträglich mit der Versicherung eine Nachhaftung. Heben Sie Haftpflicht Versicherungsunterlagen bis 30 Jahre nach Beendigung der Police auf. 


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